Skip to main content

Freiflächenanlage

Unter einer Freiflächenanlage versteht man eine Photovoltaikanlage, die nicht auf einem Gebäude, sondern auf einer Freifläche aufgestellt ist. Eine Freiflächenanlage kann als starr montierte oder als nachgeführte Variante ausgeführt werden.

Der Bebauungsplan muss die Errichtung einer Photovoltaikanlage am gewünschten Standort gestatten (ggf. ist die Beantragung einer Bebauungsplanänderung erforderlich).

Die Vergütung gemäß EEG fällt für diese Anlagenart geringer aus als bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und wird nur bis zu einer Anlagen Leistung von max. 10MWp gewährt.